Persönliche Richtigstellung zu den Vorwürfen der Bergwacht Bayern gegen mich
Ein Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom Samstag 29.10.2011 stellt unter dem Titel „Vertreibung aus dem Paradies“ die Gründe für die Abberufung von Fried Saacke als Leiter der Bergwacht München und die Situation der Bergwacht München falsch dar.
Ismaning, 31. Oktober 2011. Als Feier- und Spaßgemeinschaft wird die Bergwacht München in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung beschrieben. Der gesamte Artikel kann so verstanden werden, dass die Bergwacht München sich in fremde Dienstgebiete drängt. Außerdem wird mir trotz laufender Verfahren der Vorwurf gemacht, entgegen Regeln der Bergwacht Vorsitzender eines Fördervereins für die Bergwacht zu sein.
Dem Artikel fehlt – trotz eingehender Information des Redakteurs – der Blick auf das große Ganze: dass die Bergwacht München durch ein systematisches Vorgehen der Führung der Bergwacht Bayern zerschlagen werden soll. Über 90 Jahre hat die Bergwacht München als mitgliederstärkste Gemeinschaft den Interessen und dem Aufbau der Bergwacht gedient.
Nun aber hat sich die Bergwacht Bayern in den Kopf gesetzt, die Bergwacht München strukturell und finanziell zu schwächen. Unter dem Deckmantel einer Diskussion zu einem Zukunftspapier schafft die Bergwacht Bayern währenddessen Tatsachen, die Ergebnisse zu Lasten der Bergwacht München vorwegnehmend und Ergebnisse zu Gunsten der Bergwacht München unmöglich machend.
So wurde entgegen der Zusicherungen des Vorsitzenden Alois Glück wenige Tage später die langjährige Zusammenarbeit mit dem Verein für Höhlenkunde in München e.V. gekündigt. Als Konsequenz des Diebstahls von 300 € Spendengeldern und von Schildern durch die Angehörigen der Bergwacht Schliersee wird der Bergwacht München von der Leitung der Bergwacht der Dienst verboten und die Hütte Stümpfling weggenommen. Abrechnungsunregelmäßigkeiten bei der Bergwacht Rottach zu Lasten der Bergwacht München werden erst in Abrede gestellt, dann öffentlich eingeräumt, aber nicht korrigiert. Ein Erbschaftsteil zu Gunsten der Bergwacht München wird von der Bergwacht Bayern kassiert und entgegen Zusagen seit fast zwei Jahren nicht weiter geleitet.
In dieses Muster passt, dass ich am 02. März 2011 mit 20 Vorwürfen konfrontiert und mit selben Schreiben vom Regionalleiter Norbert Heiland „vorläufig und mit sofortiger Wirkung“ von der Funktion als Bereitschaftsleiter der Bergwacht München seit März 2009 entbunden wurde. Zu oft hatte ich für die Interessen der Bergwacht München gekämpft und hart in der Sache, aber konstruktiv im Sinne der gesamten Bergwacht mit der Führung der Bergwacht diskutiert. Auslöser der Maßnahme sei aber gewesen, dass ich mich dagegen gewehrt habe, dass ehrverletzende Äußerungen in einem Revisionsbericht öffentlich gemacht werden.
Gegen diese disziplinarische Maßnahme habe ich mich gewehrt. In der ersten Instanz wurden alle bis auf zwei Vorwürfe entkräftet – trotz großer rechtsstaatlicher Defizite im Verfahren. So wurde mir kein Einblick in die Disziplinarakte gewährt, da mir bisher noch nicht bekannte Unterlagen im Verfahren bekannt gegeben würden. Außerdem erfuhr ich aus einem Schriftsatz kurz vor der Verhandlung, dass man die vorläufige Entbindung stillschweigend in eine dauerhafte Amtsenthebung gewandelt hat; freilich ohne mir dies förmlich mitzuteilen, „da angesichts des bisherigen Verhaltens ... damit zu rechnen gewesen ist, dass der Antragsteller die Mitteilung zum Anlass nehmen würde, einen neuerlichen Schiedsantrag zu stellen und damit alle Beteiligten noch weiter zu belasten.“.
Das Bezirksschiedsgericht wies gerade die Vorwürfe gegen mich zurück, die Grundlage der ehrverletzenden Ausführungen im Revisionsbericht waren.
Im Beschwerdeverfahren vor dem Landesschiedsgericht wurde das Bezirksschiedsgericht teilweise aufgehoben. Dieses hatte nämlich aus der vorläufigen Entbindung in quasi vorauseilendem Gehorsam eine unbefristete Amtsenthebung gemacht. Die Entscheidung zur vorläufigen Entbindung wurde mit den zwei verbliebenen Vorwürfen der Bergwacht bestätigt.
Die Vorwürfe betreffen u.a. die Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins, der der Förderung der Bergwacht München dienen soll. Sachverhalte, die auf den zweiten Blick aber auf Regelungsdefiziten der Bergwacht Bayern beruhen. Und Sachverhalte, die zum Zeitpunkt der Disziplinarmaßnahme mehr als ein Jahr bekannt waren; was nach der Disziplinarordnung des Deutschen Roten Kreuz und den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit - selbst wenn die Vorwürfe zutreffen würden - aus formalen Gründen Disziplinarmaßnahmen ausschließt. Für das BRK und die Bergwacht Bayern soll diese Disziplinarordnung nicht gelten. Es fehle am Umsetzungsakt durch die Gremien des BRK. Aus der Tatsache, dass dieser Mangel an Umsetzungsakt den Mitgliedern des BRK seit Jahren rechtsstaatliche Grundregelungen vorenthält, ergebe sich nichts anderes.
Die Vorwürfe gegen mich sind aber auch inhaltlich unberechtigt: sofern die Ausführungen des Landesschiedsgerichts zutreffen sollten, wäre dies nicht nur in meinem Fall, sondern bei mehreren Dutzend Führungskräften des BRK zu beanstanden. Auch bei der Leitung des BRK, das diese dann satzungswidrige Praxis seit Jahren duldet. Hinsichtlich des Fördervereins wurde dieser gegründet, um der Bergwacht München finanzielle Mittel zu sichern, die insbesondere durch Ausbildung in Erste Hilfe erzielt werden, die die Bergwacht auf Grund fehlender Voraussetzungen nicht mit der Berufsgenossenschaft abrechnen kann. Ganz offensichtlich soll hier – ohne die Folgen für das BRK und die Bergwacht zu beachten – gegen mich etwas durchgesetzt werden, was bei anderen geduldet wird.
„Nach zwei Jahren großen Einsatzes als Bereitschaftsleiter der Bergwacht München kristallisieren sich nun die Konfliktpunkte zur Zukunft der bergfernen Bergwacht München in meiner Person. Gezielt sollte mein Widerstand gegen die Zerschlagung der Bergwacht München durch die Maßnahmen der Bergwachtleitung gebrochen werden. Offenbar in der Hoffnung, dass man sich als Ehrenamtlicher gegen vollendete Tatsachen oder üble Nachrede nicht unbedingt wehren wird. Ich werde aber schon wegen der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, denen BRK und Bergwacht satzungsmäßig verpflichtet sind, im Interesse eines geordneten Zusammenlebens in einer ehrenamtlich basierten Mitgliederorganisation weiter kämpfen, das Ende der Bergwacht München durch solcherlei Maßnahmen zu verhindern.“
Vor dem Verwaltungsgericht München habe ich Klage erhoben und beantragt, dass festgestellt wird, dass die Maßnahmen der Bergwacht rechtswidrig sind und aufgehoben werden.